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Wissenschaftliche Bezeichnung: | |
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Bekleidung und Schuhe aus Leder sind Produkte, die Reisende gerne während ihres Urlaubs erwerben. Auch diese Produkte unterliegen den artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei privaten Einfuhren zum persönlichen Gebrauch sind bis zu vier Erzeugnisse von Krokodilen des Anhangs B pro Person genehmigungsfrei, wenn diese im persönlichen Gepäck transportiert werden. Fleisch und Jagdtrophäen sind von dieser Dokumentenfreiheit ausgenommen. | ![]() |
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