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Brillenschlange - NAJA NAJA
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Deutscher Name:
Brillenschlange

Brillenschlange

Wissenschaftliche Bezeichnung:
NAJA NAJA

Erscheinungsformen:
Felle und Häute, Präparate, Sattlerwaren, Medizin, Lederbekleidung, Snakewine, Probe

Geschützt nach:
Anh. B EG-ArtenschutzVO

Dabei handelt es sich um in speziellen Verfahren präparierte Tiere. Tiere und Teile von Tieren (z.B. Köpfe) werden möglichst naturgetreu dargestellt. Manchmal werden die Tiere vollkommen verfremdet und in menschenähnlichen Posen dargestellt. Auch Tierpräparate unterliegen den artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bei privaten Einfuhren zum persönlichen Gebrauch sind bis vier Seepferdchen und bis zu vier Erzeugnisse von Krokodilen des Anhangs B pro Person genehmigungsfrei, wenn diese im persönlichen Gepäck transportiert werden. Fleisch und Jagdtrophäen sind von dieser Dokumentenfreiheit ausgenommen.

Ganzpräparate von Kobras

 
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Stand: 31.08.2012