| Erläuterungen | Bild |
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Wissenschaftliche Bezeichnung: | |
Erscheinungsformen: | |
Geschützt nach: | |
Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel Genehmigungen des Herkunftslandes. Innerhalb der EU unterliegt der Besitz und Handel einschränkenden Bestimmungen. Bei Kauf, Verkauf oder Besitz muss der Erwerber bzw. Eigentümer grundsätzlich nachweisen können, dass er die Exemplare rechtmäßig erworben hat. | |
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