Artenschutz kennt keine Grenzen
Mehr als 500 Millionen Menschen unternehmen jährlich eine Urlaubsreise ins Ausland. Bei der Rückreise finden Zollbeamte immer wieder
Souvenirs im Reisegepäck, die aus geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden. Die Konsequenzen für Reisende sind unangenehm, der
Schaden für die Natur ist nicht mehr rückgängig zu machen.
Mit "Artenschutz im Urlaub" bieten Ihnen die Bundeszollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten. Basis für diese Informationen sind die Beschlagnahmen, die täglich bei den Zollstellen vorgenommen werden müssen. Sie spiegeln deutlich das Kaufverhalten und die Angebotssituation im weltweiten Handel mit geschützten Arten und Erzeugnissen daraus wider. Vorsicht ist auch geboten, wenn Sie beim Strandspaziergang und bei Streifzügen durch die Natur Muscheln und Schnecken oder Pflanzen aufsammeln.
Sie werden über mehrere Schritte zum Ergebnis geführt. "Artenschutz im Urlaub" kann Ihnen anzeigen, welche geschützten Arten in einem speziellen Urlaubsland oder in bestimmten Erdregionen vorkommen. Sie können sich ein Tier oder eine Pflanze lebend und in allen Verarbeitungsvarianten anschauen und so bei Ihren Urlaubsreisen selbst erkennen, ob Ihnen ein Erzeugnis angeboten wird, das dem Artenschutz unterliegt.
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