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Anhang A enthält die Arten, die auf Grund der Bedrohung ihrer Populationen unter den höchsten Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist streng reglementiert und erfordert die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Innerhalb der EU unterliegt der Besitz und Handel einschränkenden Bestimmungen. Jeder Kauf oder Verkauf muss grundsätzlich vorher durch die jeweiligen Artenschutzbehörden genehmigt werden. Auch der Besitzer von Exemplaren dieser Arten muss nachweisen können, dass er diese rechtmäßig erworben hat. |
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