Artenschutz

Deutsche Gebärdensprache

Auf dieser Seite sind Videos in Gebärdensprache veröffentlicht, die Ihnen einen Überblick über die Inhalte und Navigationsmöglichkeiten dieses Webauftritts geben.

 Willkommen bei "Artenschutz im Urlaub"

Textversion:

Willkommen bei "Artenschutz im Urlaub"

Jedes Jahr reisen weltweit Millionen Menschen im Urlaub in das Ausland. Bei der Rückreise finden Zollbedienstete immer wieder im Gepäck von Urlaubern Souvenirs, die aus geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden. Die Konsequenzen für die Betroffenen sind unangenehm und der Schaden für die Natur ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Artenschutz kennt keine Grenzen

Mit "Artenschutz im Urlaub" bieten Ihnen die Zollverwaltung und das Bundesamt für Naturschutz eine Informationsmöglichkeit, mit der Sie vor Ihrer Reise feststellen können, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten. Die Ausführungen sind jedoch hinsichtlich der angegebenen Waren bzw. der Tier- und Pflanzenarten nicht abschließend.

Abspann
Herausgeber

Generalzolldirektion, Bonn

Übersetzung

Benedikt Sequeira Gerado und Mathias Schäfer

Produktion

Gebärdenwerk GmbH
Hamburg

©2019 Generalzolldirektion

 Konsequenzen für Mensch und Natur

Textversion:

Konsequenzen für Mensch und Natur

Leider kommt es immer wieder zu Verstößen gegen die Vorschriften des Artenschutzes. Viele Reisende können den Verlockungen nicht widerstehen, in ihren Urlaubsländern exotische Souvenirs zu erwerben. Dies bleibt in vielen Fällen nicht ohne unangenehme Folgen für die Reisenden.

Konsequenzen für die Reisenden

Bei der Einfuhr von geschützten Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen daraus müssen Sie mit Folgendem rechnen:

  • Ihre Souvenirs werden beschlagnahmt.
  • Gegen Sie wird ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
  • Sie müssen eine damit verbundene empfindliche Geldstrafe zahlen. Im Durchschnitt müssen Sie mit mehreren Hundert Euro Bußgeld für jedes eingeführte Exemplar rechnen.
Konsequenzen für die Natur

Der illegale Handel mit exotischen Tier- und Pflanzenarten ist ein einträgliches Geschäft, allerdings mit dramatischen Folgen: Die unkontrollierte Entnahme von geschützten Tieren und Pflanzen aus der Natur bedroht viele Arten oder deren Population in ihrer Existenz und nicht wenige stehen kurz vor der Ausrottung. Die Reduzierung oder das Verschwinden von Arten führt zur Störung des natürlichen Gleichgewichts der empfindlichen Ökosysteme. Das hat oft auch ernste Folgen für die dort lebenden Menschen.

Legale Einfuhr

Bei Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen ist eine legale Einfuhr von geschützten Tieren, Pflanzen und Erzeugnissen daraus grundsätzlich möglich. Dies erfordert jedoch eine gründliche Information und eine zeitaufwändige Vorbereitung. Ihre Urlaubszeit reicht in der Regel nicht aus, die notwendigen Dokumente und Genehmigungen zu erhalten.

Auf der Website des Bundesamts für Naturschutz, www.bfn.de, erhalten Sie nähere Informationen zum Thema "Artenschutz".

Abspann
Herausgeber

Generalzolldirektion, Bonn

Übersetzung

Benedikt Sequeira Gerado und Mathias Schäfer

Produktion

Gebärdenwerk GmbH
Hamburg

©2019 Generalzolldirektion

 Die Navigation auf dieser Internetseite

Textversion:

Die Navigation auf dieser Internetseite

Willkommen auf der Internetseite "Artenschutz im Urlaub" des Zolls, hier der Generalzolldirektion und unserem Partner dem Bundesamt für Naturschutz.

Sie sehen oben auf dieser Internetseite die Hauptnavigation.

Das Symbol des Hauses ist der Start-Button, mit dem sie jederzeit zur Startseite zurückfinden können.

Der Menüpunkt "Konsequenzen" führt die Folgen auf, die Verstöße gegen die Vorschriften des Artenschutzes mit sich bringen können. Es gibt hierzu einen Gebärdensprach-Film "Konsequenzen für Mensch und Natur".

Unter "Links" sind einige Links aufgeführt, unter denen weiteres nützliches und ergänzendes Wissen zum Thema Artenschutz bereitgestellt wird.

In der Rubrik "Fragen (FAQ)" wurden einige relevante und häufig gestellte Fragen samt Antworten für Sie zusammengestellt. Auch hierzu haben wir Gebärdensprach-Filme, mit ausgewählten Fragen und Antworten, für Sie.

Des Weiteren finden sie rechts in der Navigationsleiste Zugriff auf unser Angebot in Gebärdensprache sowie zu unseren Seiteninhalten in leichter Sprache.

Auf der Startseite können Sie sich informieren, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.
Da diese Seite im responsiven Design gestaltet ist, können Sie sie sich von verschiedenen Endgeräten anschauen. Dabei passt sich das Design der Website den Nutzerbedürfnissen, je nach Endgerät, an.

Wir hoffen, dass Sie sich dadurch besonders gut und intuitiv auf unserer Seite zurechtfinden.

Abspann
Herausgeber

Generalzolldirektion, Bonn

Übersetzung

Benedikt Sequeira Gerado und Mathias Schäfer

Produktion

Gebärdenwerk GmbH
Hamburg

©2019 Generalzolldirektion

 FAQ: Wieso werden mir nach der Auswahl eines Landes Arten angezeigt, die in diesem Land in der freien Wildnis gar nicht vorkommen (zum Beispiel bei Australien Elefanten)?

Textversion:

Wieso werden mir nach der Auswahl eines Landes Arten angezeigt, die in diesem Land in der freien Wildnis gar nicht vorkommen (zum Beispiel bei Australien Elefanten)?

Artenschutz online ist kein wissenschaftliches Informationssystem über die Verbreitung von Tieren und Pflanzen. Grundlage für die Daten sind die Beschlagnahmen im Reiseverkehr, die seit 1996 an den deutschen Zollstellen vorgenommen worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass tatsächlich viele verarbeitete Erzeugnisse von geschützten Arten aus Ländern mitgebracht werden, in denen die Tiere oder Pflanzen, aus denen sie hergestellt wurden, nicht verbreitet sind. Der illegale Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen stellt ein weltweites Problem dar. Viele Exemplare von geschützten Arten werden gerade Reisenden in Ländern angeboten, in denen die Exemplare selbst nicht der Natur entnommen worden sein können. Unser Ziel ist eine umfassende Information der Reisenden und nicht die Erstellung einer wissenschaftlich korrekten Verbreitungskarte.

Abspann
Herausgeber

Generalzolldirektion, Bonn

Übersetzung

Benedikt Sequeira Gerado und Mathias Schäfer

Produktion

Gebärdenwerk GmbH
Hamburg

©2019 Generalzolldirektion

 FAQ: Wieso werden manchmal keine Arten, sondern Gattungen oder Familien angegeben (zum Beispiel Hippocampus spp. = Gattung der Seepferdchen, Felidae spp. = Familie der Katzen)?

Textversion:

Wieso werden manchmal keine Arten, sondern Gattungen oder Familien angegeben (zum Beispiel Hippocampus spp. = Gattung der Seepferdchen, Felidae spp. = Familie der Katzen)?

In den Listen des Artenschutzrechts sind häufig ganze Gattungen oder Familien aufgeführt. Bei den beschlagnahmten Exemplaren ist es mitunter aufgrund der Beschaffenheit der Teile oder der daraus gefertigten Erzeugnisse nicht möglich, vor Ort an der Zollstelle eine Identifikation bis zur Art vorzunehmen. Wenn höher taxonomische Ebenen ebenfalls vom Schutzstatus erfasst sind, dann reicht die Identifikation auf dieser Ebene aus, um die Exemplare beschlagnahmen zu können.

Abspann
Herausgeber

Generalzolldirektion, Bonn

Übersetzung

Benedikt Sequeira Gerado und Mathias Schäfer

Produktion

Gebärdenwerk GmbH
Hamburg

©2019 Generalzolldirektion

 FAQ: Wenn ich Erzeugnisse aus geschützten Arten im Internet bestelle, gelten dann dieselben artenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Einfuhr?

Textversion:

Wenn ich Erzeugnisse aus geschützten Arten im Internet bestelle, gelten dann dieselben artenschutzrechtlichen Bestimmungen für die Einfuhr?

Werden Erzeugnisse aus geschützten Arten (z.B. Kleider, Taschen, Gürtel etc. aus Reptilleder, ausgestopfte Tierpräparate, Felle, Gegenstände aus Elfenbein oder Schildpatt, lebende Pflanzen wie Orchideen und Kakteen u.s.w.) über das Internet bestellt und aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland verschickt, sind immer artenschutzrechtliche Dokumente zwingend erforderlich.

Abspann
Herausgeber

Generalzolldirektion, Bonn

Übersetzung

Benedikt Sequeira Gerado und Mathias Schäfer

Produktion

Gebärdenwerk GmbH
Hamburg

©2019 Generalzolldirektion