Information
Zur Zeit sind für geschützte Riesenmuscheln im Land St. Vincent und die Grenadinen keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse des folgenden geschützten Tieres in der Region um St. Vincent und die Grenadinen angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Hinweis
Wartungsarbeiten: Am Dienstag, den 17. Juni 2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr finden Wartungsarbeiten statt.
Während dieser Zeit ist 'Artenschutz im Urlaub' nicht erreichbar.
Riesenmuscheln
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Anhang B enthält die Arten, die auf Grund ihrer Gefährdung unter besonderen Schutz gestellt sind. Die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union ist reglementiert und erfordert grundsätzlich die vorherige Genehmigung einer Artenschutzbehörde eines EU-Mitgliedstaates. Lediglich die Ein- bzw. Ausfuhr von toten Exemplaren zum persönlichen Gebrauch erfordert in der Regel nur die Genehmigung des Herkunftslandes.