Information
Zur Zeit sind für geschützte Huftiere im Land Äquatorialguinea keine Beschlagnahmen bekannt.
Allerdings werden Erzeugnisse des folgenden geschützten Tieres in der Region um Äquatorialguinea angeboten; diese dürfen Sie grundsätzlich nicht mitbringen.
Huftiere
Geschützte Erscheinungsformen:
Geschützte Arten
1) Diese Art ist in Anhang C der Verordnung aufgeführt, um sie im internationalen Handel wirkungsvoll zu schützen. Für die Ein- und Ausfuhr in die und aus der Europäischen Union von lebenden Exemplaren sind artenschutzrechtliche Dokumente des Ausfuhrstaates sowie eine Einfuhrmeldung erforderlich. Die Einfuhr toter Exemplare zum persönlichen Gebrauch ist grundsätzlich ohne Dokumente erlaubt.